AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMB Institut für Mittelstandsberatung GmbH

§1 Geltungsbereich, Rechtswahl

1.1
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz „AGB“ genannt – ergänzen alle Verträge, die die Gesellschaft IMB Institut für Mittelstandsberatung GmbH (nachfolgend: „IMB“) ihren Auftraggebern über Beratung, Moderation, Coaching und / oder anderen Beraterleistungen anbietet oder mit diesen schließt. Wenn und soweit einzelne Punkte der AGB dem widersprechen, was IMB individuell mit dem Auftraggeber vereinbart hat, gehen die individuellen Vereinbarungen den betreffenden AGB vor.

1.2
Hat IMB diese AGB einmal in einen Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogen, so gelten diese AGB auch für alle künftigen Verträge über Beratung, Moderation, Coaching und / oder andere Beraterleistungen zwischen dem Auftraggeber und IMB, selbst wenn IMB bei künftigen Verträgen nicht erneut auf die AGB hingewiesen haben sollte.

1.3
Neben dem individuellen Vertrag mit dem Auftraggeber und diesen AGB gilt nur deutsches Recht.

1.4
Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten für die Zusammenarbeit mit IMB in keinem Fall, selbst wenn IMB deren Einbezug nicht oder nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn IMB auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, worin Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten sind oder auf solche verwiesen wird, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen begründet.

 

§2 Basis der Zusammenarbeit, Informationspflichten

2.1
Die mit dem Projekt angestrebten Ziele lassen sich nur bei enger Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und IMB erreichen. Unverzichtbar ist insbesondere die umfassende Information über das Unternehmen des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt daher Sorge für eine möglichst umfassende Information von IMB über:

a) die Aufbau- und die Ablauforganisation des Unternehmens, vor allem in den Bereichen kaufmännische Führung, Beschaffung, Logistik, Produktion, Marketing, Vertrieb und Verwaltung;

b) die wirtschaftliche, personelle und – falls das in dem Projekt wichtig werden kann – über die arbeitsrechtliche Situation in seinem Unternehmen, außerdem über jene Angebote, die er ausscheidenden Mitarbeitern üblicherweise unterbreitet. Zur arbeitsrechtlichen Situation zählen insbesondere Existenz und bisherige Kooperationsbereitschaft eines Betriebsrates und eines Sprecherausschusses im Unternehmen des Auftraggebers, ferner etwaige Betriebsvereinbarungen und / oder Tarifverträge, an die das Unternehmen des Auftraggebers gebunden ist; und

c) alle sonstigen Aspekte seines Unternehmens, welche IMB bei ihrer Arbeit für den Auftraggeber berücksichtigen soll, insbesondere in finanzieller, geschäftlicher und marktseitiger Hinsicht.

An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass IMB von der Richtigkeit der Informationen ausgeht, die ihr zur Verfügung gestellt werden (vgl. auch § 5.3).

Ferner trägt der Auftraggeber Sorge für

a) die Teilnahme aller Führungskräfte und sonstigen Mitarbeiter seines Unternehmens, soweit deren Anwesenheit bei den jeweils vereinbarten Maßnahmen (wie z. B. Workshops und Arbeitstagungen) erforderlich ist und / soweit sie zur Zielgruppe der jeweiligen Maßnahme (z. B. Coaching) zählen und

b) die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit jener Leistungen, welche die Mitarbeiter des Auftraggebers aufgrund der Absprachen zwischen IMB und dem Auftraggeber für das Projekt beitragen sollen.

2.2
IMB wird dem Auftraggeber mit Blick auf § 2.1 a) – c) Fragen stellen, deren vollständige und zutreffende Beantwortung eine wesentliche Grundlage der Analysen, Empfehlungen und sonstigen Leistungen der IMB sein wird. IMB wird dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern nur solche Fragen stellen, die für die Projektarbeit wichtig sind, sein oder werden können. Der Auftraggeber wird IMB alle Fragen möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantworten.

2.3
Der Auftraggeber wird IMB ferner ungefragt möglichst frühzeitig über alle Umstände informieren, die von Bedeutung für das Projekt sind, sein oder werden können. In Zweifelsfällen sollte der Auftraggeber in seinem Interesse IMB solche Umstände mitteilen.

2.4
Von IMB gelieferte Zwischenergebnisse, Zwischenberichte, Projektstatusmeldungen, Gesprächsprotokolle und Ähnliches wird der Auftraggeber unverzüglich überprüfen, ob die darin enthaltenen Informationen über sein Unternehmen und Absprachen zwischen ihm und IMB zutreffen. Etwa erforderliche und / oder von ihm gewünschte Korrekturen, Ergänzungen oder Modifizierungen wird der Auftraggeber IMB unverzüglich schriftlich mitteilen.

2.5
Auf Verlangen von IMB hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

2.6
Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung keine der gegenwärtigen Geschäftsführer oder Arbeitnehmer der IMB abwerben, wobei diese Beschränkung nicht für die Einstellung von Mitarbeitern gilt, deren Anstellungsverhältnis zuvor von der IMB beendet wurde, die ihr Anstellungsverhältnis von sich aus vor Aufnahme von Gesprächen mit dem Kunden über eine Einstellung kündigen oder eine einvernehmliche Aufhebung vereinbaren oder die sich von sich aus ohne Veranlassung beim Kunden bewerben.

 

§3 Wahrung der Vertraulichkeit

3.1
Alle Informationen über den Auftraggeber und sein Unternehmen, die IMB im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, behandelt IMB vertraulich, soweit der erteilte Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte erfordert.

3.2
Wünscht der Auftraggeber, dass IMB bestimmte Informationen keinesfalls offenbart, so kennzeichnet er diese Informationen bei der Überlassung an IMB als „strikt vertraulich“.

3.3
Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages für einen Zeitraum von zwei Jahren hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter/innen der IMB.

 

§4 Datensicherung

Umfassen die Aufgaben der IMB auch Arbeiten an oder mit Datenverarbeitungsgeräten des Auftraggebers, so stellt dieser vor Beginn solcher Tätigkeiten der IMB sicher, dass die vorhandenen Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern wieder rekonstruiert werden können.

 

§5 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

5.1
Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte, im Vertrag und seinen Anlagen bezeichnete Tätigkeit der IMB. Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Unerheblich ist ebenfalls, ob oder wann dieser erzielt ist.

5.2
Nicht Gegenstand des Auftrages sind die Beratungen in Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird IMB den Auftraggeber darauf hinweisen, wobei IMB hierzu nicht verpflichtet ist.

5.3
Von Dritten oder von dem Auftraggeber gelieferte Daten werden seitens IMB nur auf Plausibilität überprüft (vgl. auch § 2.1). Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

5.4
IMB ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.

5.5
Bei der Erbringung der beauftragten Leistungen ist IMB hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. IMB wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Auftraggebers bestmöglich berücksichtigen, sofern die Leistungserbringung nicht onlinebasiert erfolgt.

5.6
Sofern die Leistungserbringung durch IMB online- und webbasiert erfolgt, hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Auftraggebers stets vorliegen. Diese werden dem Auftraggeber durch IMB mitgeteilt.

5.7
IMB übernimmt nicht die Überwachung der Liquidität/drohenden Zahlungsunfähigkeit/Zahlungsfähigkeit und/oder die Überprüfung einer möglicherweise vorliegenden Überschuldung des Auftraggebers. Insoweit hat der Auftraggeber stets eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Beauftragung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwaltes zu handeln. IMB schuldet insoweit auch nicht die Vermittlung oder die Kontaktaufnahme zu etwaigen Angehörigen dieser Berufsträger.

 

§6 Zustandekommen von Verträgen

6.1
Der Vertragsschluss zwischen IMB und dem Auftraggeber kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform durch Angebot und Annahme erfolgen.

6.2
Der Auftraggeber erhält bei mündlichem Vertragsschluss im Nachgang von IMB eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform.

6.3
Die schriftlichen Verträge zwischen Auftraggeber und IMB beginnen per Unterschrift und werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden.

Sofern im Vertrag eine Festlaufzeit vereinbart ist, verlängert diese sich automatisch um den Zeitraum der Festlaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird. Sodann gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende.

 

§7 Leistungsänderungen

7.1
IMB ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist.

7.2
Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung des Zeitbudgets und die Verschiebung der zuvor vereinbarten Termine.

7.3
Jegliche Änderungen und Ergänzungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.

 

§8 Folgen von Leistungshindernissen

8.1
Mehraufwand, welcher IMB infolge von Verstößen gegen die Pflichten des Auftraggebers zu Information und Kooperation aus dem Beratungsvertrag und / oder § 2 dieser AGB entsteht, darf IMB zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abrechnen, selbst wenn dadurch das vereinbarte Honorarbudget überschritten wird.

Sind mit dem Auftraggeber Stunden- oder Tagessätze nicht vereinbart, so darf IMB in den Fällen des Satzes 1 dem Auftraggeber die bei ihr im Zeitpunkt der Leistung des Mehraufwands allgemein gültigen Stundensätze zuzüglich USt. berechnen.

8.2
IMB kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, soweit IMB hierfür etwa fest vereinbarte Termine überschreitet und/oder die Verzögerung von IMB zu vertreten ist. Nicht zu vertreten hat IMB den unvorhersehbaren Ausfall ihrer für das Projekt vorgesehenen Berater, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss für IMB nicht vorhersehbar waren und ihr die Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen die Folgen von Krieg, Terroranschlägen, Arbeitskämpfen, hoheitlichen Eingriffen und ähnlichen Umständen, von denen IMB unmittelbar oder mittelbar an der Leistung für den Auftraggeber gehindert wird, es sei denn, IMB hat die betreffenden Umstände selbst rechtswidrig verursacht.

8.3
Sind Leistungshindernisse im Sinne von § 8.2 vorübergehender Natur, so kann IMB die Erfüllung ihrer Pflichten um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinausschieben. Wird durch solche Hindernisse die Leistung der IMB dauerhaft unmöglich, so wird sie von ihren Pflichten frei. Soweit etwaige Leistungshindernisse von IMB zu vertreten sind, gilt ergänzend § 9.

 

§9 Folgen von Pflichtverletzungen, Haftungsbeschränkungen, Versicherung

9.1
Soweit etwaige Schäden darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Pflichten zur Information und Kooperation aus dem Beratungsvertrag und/oder § 2 dieser AGB in einem für das Projekt wesentlichen Punkten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der IMB ausgeschlossen. Dasselbe gilt, soweit der Auftraggeber gegen die Pflichten zur Datensicherung (§ 4) verstoßen hat. Die vollständige und rechtzeitige Erfüllung seiner Pflichten hat der Auftraggeber nachzuweisen.

9.2
Der Auftraggeber verzichtet vorsorglich auf etwaige Ansprüche gegen IMB wegen Verschuldens bei der Vertragsanbahnung, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; IMB nimmt diesen Verzicht an.

9.3
Für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit (mit-) verursachte Schäden haftet IMB nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind. Im Übrigen haftet IMB für Schäden nur, wenn und soweit sie von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich die Haftung der IMB stets auf solche Schäden, mit denen sie vernünftigerweise rechnen musste.

9.4
IMB haftet weder für einen bestimmten Erfolg, noch dafür, dass der Auftraggeber Finanzierungsmittel erhält noch für die Einhaltung der Fristen und Termine, sofern es sich nicht aus dem Auftrag ergibt.

9.5

a) Jede Bewertung eines Unternehmens beruht auf einer Reihe von Annahmen und impliziert verschiedene Unwägbarkeiten. Daher übernimmt IMB keine Gewähr dafür, dass ein von ihr vorgeschlagener Verkaufspreis der höchst Mögliche oder der mindestens Erzielbare ist, oder dass ein von ihr vorgeschlagener Kaufpreis der mindestens oder höchstens Angemessene ist.

b) IMB übernimmt keine Gewähr für die Verkäuflichkeit eines Unternehmens oder seiner Teile.

c) IMB übernimmt ferner keine Gewähr für die künftige Rentabilität und Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens, einer Unternehmensbeteiligung oder eines Joint Venture.

9.6
IMB hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000,00 Euro (einhundertfünfzigtausend) je Versicherungsfall abgeschlossen. Auf Wunsch und Rechnung des Auftraggebers können Versicherungssumme und Haftungsobergrenze der IMB nach Maßgabe von §§ 9.7, 9.8. durch gesonderte Individualvereinbarung erhöht werden. Unterbleibt eine solche Erhöhung, so ist die Haftung von IMB für alle etwaigen Schadensersatzansprüche aus einem Projekt auf die Höchstsumme von 150.000,00 Euro beschränkt. Hat IMB mit dem Auftraggeber im Einzelfall ausdrücklich eine höhere Versicherungssumme vereinbart, so beschränkt sich die Haftung der IMB auf den Betrag der vereinbarten Versicherungssumme. Die Haftung der IMB bis zu der genannten Höhe besteht jeweils unabhängig davon, ob die Versicherung im Einzelfall eintrittspflichtig ist. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit IMB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

9.7
Wünscht der Auftraggeber, dass auf seine Rechnung Versicherungssumme und Haftungsobergrenze auf einen bestimmten, 150.000,00 Euro übersteigenden, Betrag erhöht werden, so wird der Auftraggeber mit IMB unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zustandekommen des Bratungsvertrages eine entsprechende schriftliche Individualvereinbarung schließen. Liegt die vom Auftraggeber gewünschte Versicherungssumme zwischen 150.000,00 und 1,0 Mio. Euro, so gilt diese Summe bei Abschluss der Individualvereinbarung nach Satz 1 gegen eine vom Auftraggeber zu tragende Prämie (Grundlage ist die bei Vertragsabschluss gültige Versicherungsprämie) als vereinbart.

9.8
Übersteigt die vom Auftraggeber gemäß § 9.7 gewünschte Versicherungssumme den Betrag von 1,0 Mio. Euro, so gilt: IMB ist zu Beginn und Fortsetzung der Vertragserfüllung nur verpflichtet, wenn der Haftpflichtversicherer der IMB einer entsprechenden Aufstockung der Sicherungssumme für das Projekt zugestimmt hat. IMB teilt dem Auftraggeber eine erfolgte Aufstockung oder die Ablehnung des Haftpflichtversicherers unverzüglich mit. Liegt diese Mitteilung nicht nach angemessener Zeit vor, so kann der Auftraggeber der IMB zur Klärung der Aufstockung eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen und innerhalb von zwei weiteren Wochen nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist den Beratungsvertrag außerordentlich kündigen. Dasselbe Kündigungsrecht hat der Auftraggeber, wenn IMB dem Auftraggeber mitteilt, dass eine Aufstockung der Sicherungssumme auf den gewünschten Betrag nicht möglich ist. Nimmt der Auftraggeber diese Kündigungsmöglichkeit nicht rechtzeitig wahr oder verzichtet er durch schriftliche Erklärung gegenüber IMB auf diese Kündigungsmöglichkeiten, so gilt für das Projekt eine Versicherungssumme von 150.000,00 Euro als vereinbart.

9.9
Ansprüche auf Ersatz eines von IMB oder ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachten Vermögensschadens verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von dem diesen Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

9.10
§§ 9.1 – 9.9 sind für etwaige Ansprüche nach § 284 BGB entsprechend anzuwenden. §§ 9.1 – 9.9 gelten nicht, soweit IMB aufgrund gesetzlicher Gefährdungshaftung eintrittspflichtig sein oder ein Fall des § 639 BGB vorliegen sollte.

9.11
Der Auftraggeber hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber IMB zu gewährleisten. IMB behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über ihr Unternehmen und ihre Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

 

§10 Rechnungslegung, Zahlung, Honorare nach Stunden-/Tagessatz, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Erfolgshonorare

10.1
Die Honorare, die von IMB angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die vereinbarten Stundenhonorare erhöhen sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres um netto 7,50 € pro geleisteter Stunde.

10.2
Berechnungsbasis für das Honorar sind die aufgewendete Arbeitszeit und die jeweils gültigen Stunden- und/oder Tagessätze der für den Auftraggeber tätigen Berater.

In Rechnung gestellte Stunden und/oder Manntage sind unter Angabe des Datums sowie Inhalts der in Rechnung gestellten Leistungen zu dokumentieren. 

Der AN behält sich vor, Rechnungen auf elektronischem Wege dem AG zur Verfügung zu stellen. Diese sind auch ohne Unterschrift gültig.

Wird nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen gegen die übersendete Aufstellung widersprochen, gelten die dort benannten Zeiten und Leistungen als akzeptiert.

10.3
Die durch IMB innerhalb eines Monats erbrachten Leistungen werden in der Regel im Folgemonat abgerechnet.

Die in Rechnung gestellten Beträge sind, vorbehaltlich eines entsprechenden Kreditlimits eines Kreditversicherers, innerhalb von 30 Arbeitstagen fällig und ohne Skonto zu bezahlen. Wird kein Kreditlimit auf den Auftraggeber gezeichnet oder erfolgt während des Projektes die Aufhebung des Versicherungslimits oder die Reduzierung des Warenkreditversicherers, behält sich IMB vor, die Zahlungskonditionen anzupassen.

10.4
Solange der Auftraggeber mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung von IMB in Verzug ist, darf IMB seine Arbeiten für den Auftraggeber einstellen. Dadurch etwa bedingte Verzögerungen des Projekts gehen alleine zu Lasten des Auftraggebers.

10.5
IMB behält sich vor, die entstehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber ggfs. an einen Factor zu verkaufen. Der Auftraggeber stimmt diesem Verkauf der Forderungen gegen ihn zu.

10.6
Es wird eine erfolgsabhängige Vergütung für die im nachfolgenden dargestellten Sachverhalte vereinbart:

a) Definitionen
„Vermittlung von Finanzmitteln“ umfasst insbesondere aber nicht abschließend: Darlehen, Kontokorrent-Linien, Leasing- und/oder Mietkaufverträge, Wandeldarlehen, Beteiligungen (offen oder still), Förderungen oder Zuschüsse, Mezzanine-Kapital, Crowdfunding, Crowdlending oder Crowdinvesting oder sämtliche wirtschaftlich gleichwertige Arten von Kapitalbeschaffung.

„Verkäufe“ umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: Verkauf oder Teilverkauf von Geschäftsanteilen, Gesellschafterbeteiligungen, Aktien oder Assets, Fusionen oder sonstige wirtschaftlich gleichwertige Konstellationen.

b) Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Erfolgshonorars ist (i) im Falle des Verkaufs die jeweilige Gegenleistung, eingeschlossen ungewisse Zahlungen und Leistungen aufgrund von Optionsvereinbarungen, wie eine Miet-Kaufoption, oder Pacht-/Mietverträge im Zusammenhang mit der Transaktion oder Earn-out-Vereinbarungen, wobei bei variablen Komponenten der vernünftigerweise zu erwartende Betrag maßgeblich ist, und (ii) im Fall der Vermittlung von Finanzierungsmitteln das Gesamtvolumen der Finanzierung.

c) Höhe des Erfolgshonorars
Als vereinbart gilt ein Erfolgshonorar von 5% der Bemessungsgrundlage, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

Für akquirierte Zuschüsse und nicht rückzahlbare Fördergelder wird ein abweichendes Erfolgshonorar von 15% der organisierten Mittel vereinbart.

d)Fälligkeit
Im Falle des Verkaufs, wird das vereinbarte Erfolgshonorar mit Unterzeichnung des jeweiligen notariellen oder privatschriftlichen Vertrages durch den Auftraggeber fällig und ist binnen 10 Tagen zahlbar. Im Falle der Mitwirkung an der Vermittlung von Finanzmitteln, wird das vereinbarte Erfolgshonorar bei tatsächlichem Zufluss der Finanzmittel an den Auftraggeber fällig und ist zahlbar binnen 10 Tagen.

e) Auskunft.
Der Auftraggeber bzw. seine Gesellschafter sind jederzeit zur Auskunft gegenüber IMB verpflichtet, ob, wann und mit welchem Inhalt ein notarieller oder privatschriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde beziehungsweise ob, wann und in welcher Höhe entsprechende Finanzmittel dem Auftraggeber zugeflossen sind. Die Auskunftsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten über das Ende der Vertragslaufzeit fort, unabhängig davon, auf welchem Grund die Vertragsbeendigung beruht. Die Auskunft wird unverzüglich, spätestens binnen zwei Werktagen auf erstes Anfordern von IMB erteilt. Die Auskunftserteilung kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Auftraggeber.

Bei Verweigerung der Auskunft durch den Auftraggeber oder berechtigten Zweifeln an der Vollständigkeit der Auskunft ist IMB auf entsprechende Anforderung hin seitens des Auftraggebers Einsicht zu gewähren in sämtliche Unterlagen, die Informationen über das Entstehen des Vergütungsanspruchs der IMB und / oder über Parameter zur Berechnung seiner Höhe enthalten oder enthalten können.
 
Der Auftraggeber kann verlangen, dass diese Einsichtnahme durch eine von IMB frei auszuwählende und zu beauftragende, allgemein zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (z. B. Wirtschaftsprüfer) zum Zweck der Überprüfung des Vergütungsanspruchs und zur Berechnung seiner korrekten Höhe erfolgt.

Sofern der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Pflicht aus § 10.6.e) in Verzug geraten ist und/oder wenn sich infolge der Einsichtnahme eine Erhöhung des Vergütungsanspruchs der IMB ergibt, hat der Auftraggeber IMB die durch die Einsichtnahme angefallenen Kosten der zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person zu ersetzen.
 

10.7
Es wird ein Auslagenersatz i.H.v. 1,0 Euro zzgl. ges. MwSt. für jeden gefahrenen Kilometer vereinbart. Angemessene Spesen sind nach Quittungsvorlage zu bezahlen.

10.8
Sofern IMB dem Auftraggeber des Recht zur Vertragskündigung eingeräumt und der Auftraggeber hiervon Gebrauch gemacht hat, darf IMB dem Auftraggeber neben den Auslagen die von IMB bereits erbrachten Leistungen berechnen. Maßgeblich hierfür ist der Zugang der Kündigung beim Kündigungsempfänger.

Die Berechnungsgrundlage sind in den Fällen des § 10.8 die aufgewendete Arbeitszeit und die jeweils geltenden Stunden- und/oder Tagessätze der in dem Projekt eingesetzten Mitarbeiter von IMB.

 

§11 Unterlage

Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass bis zur vollständigen Bezahlung aufgestellter Rechnungen im Rahmen der Beauftragung das Eigentum an den vom AN erstellten Unterlagen bei dem AN verbleibt.

 

§12 E-Mail-Nutzung

Im Rahmen des Auftragsverhältnisses werden zur Erleichterung und Beschleunigung der Auftragsabwicklung Informationen und Daten auch auf elektronischem Weg ausgetauscht. Dabei ist bekannt, dass Daten, die über das Internet versendet werden, nicht zuverlässig gg. Zugriffe Dritter geschützt werden, verloren gehen, verzögert übermittelt oder mit Viren befallen sein können.

Der AN geht des Weiteren davon aus, dass zur rationelleren Gestaltung des innerbetrieblichen Ablaufs auftrags- und personenbezogene Informationen und Daten gemäß den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung in elektronisch verwalteten Dateien erhoben, genutzt, gespeichert und ausgewertet werden dürfen.

 

§13 Schlussbestimmungen

13.1
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, bleiben die weiteren Bestimmungen und der Vertrag zwischen IMB und dem Auftraggeber davon unberührt. Ungültige Vertragsbestandteile sind vielmehr durch solche zu ersetzen, welche dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am meisten dienen.

13.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von IMB. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen IMB und dem Auftraggeber ist der Sitz von IMB.

 

Hannover, den 14.12.2022