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Überbrückungshilfe III und Corona Neustarthilfe verlängert!

22. Juni 2021

Die Überbrückungshilfe III und Corona Neustarthilfe wurden verlängert!

Sowohl die Überbrückungshilfe III als auch die Corona Neustarthilfe wurden bis einschließlich 30.09.2021 verlängert. Neu hinzu kommt die sogenannte „Restart-Prämie„, welche es Unternehmen ermöglicht, einen höheren Zuschuss für Personalkosten zu erhalten.

Überbrückungshilfe III
 
Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen bis zu Mio. € 750 Umsatz. Antragsberechtigt sind hierbei neben Unternehmen auch Solo-Selbstständige sowie selbstständige Angehörige der freien Berufe aller Branchen.
 
Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von:

  • bis zu 100% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70%
  • bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50% und ≤ 70%
  • bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30% und < 50%

im jeweiligen Fördermonat. Als Vergleichsmonate werden die entsprechenden Monate des Jahres 2019 herangezogen. Erst- und Änderungsanträge für die Förderperiode bis einschließlich 30.06.2021 können bis zum 31.10.2021 gestellt werden.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum Ende September 2021 wird mit dem Programm „Überbrückungshilfe III Plus“ umgesetzt. Folgende Neuerungen sind in diesem Zusammenhang zu benennen:

  • Unternehmen, welche im Rahmen der Wiedereröffnung die Anzahl der Beschäftigten erhöhen indem sie neues Personal einstellen oder bestehendes Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, erhalten zusätzlich zur Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe (die sogenannte „Restart-Prämie„) als Zuschuss. Dieser entspricht 60% der Differenz der tatsächlich im Fördermonat Juli 2021 angefallenen Personalkosten zu den Personalkosten im Mai 2021. Im August beträgt der Zuschuss 40% und im September 20%. Nach diesem Zeitraum wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Im Kontext insolvenzabwehrender Restrukturierungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit werden künftig auch Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu T € 20 pro Monat übernommen.

Neustarthilfe
 
Die Corona Neustarthilfe ist eine einmalige Unterstützungsleistung für Solo-Selbstständige und Kapitalgesellschaften,  welche die Fixkostenerstattung bei der Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch nehmen konnten. Hier handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, welcher für den Förderzeitraum vom 01.01.2021 bis 30.09.2021 als Vorschuss gezahlt wird. 
 
Lesen Sie hierzu auch gerne unsere Meldung vom 31.03.2020.

Quellen:   Überbrückungshilfe III Plus bis September und Neustarthilfe & Neuerung zur Überbrückungshilfe III

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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