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Insolvenzanfechtung

28. Mai 2025

Mittelständische Unternehmer werden häufig damit konfrontiert, dass Geschäftspartner in finanzielle Schieflage geraten. Ein Thema, das dabei oft unterschätzt wird, ist die Insolvenzanfechtung.

Das Risiko besteht darin, dass Zahlungen oder Vermögenswerte, die ein Unternehmen vor der Insolvenz an einzelne Gläubiger geleistet hat, vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können. Für Unternehmer kann dies zu bösen Überraschungen führen: Eine längst abgeschlossene Forderung scheint erledigt, doch Jahre später fordert ein Insolvenzverwalter das Geld zurück.

Die IMB GmbH bietet keine Rechtsberatung an. Dieser Beitrag ersetzt keine juristische Prüfung oder Beratung im Einzelfall. Wir berichten aus betriebswirtschaftlicher Perspektive, da wir in unseren Projekten regelmäßig beobachten, dass mittelständische Unternehmen auf das Thema Insolvenzanfechtung nicht ausreichend vorbereitet sind. Ziel dieses Beitrags ist es, praxisnahe Einblicke und Denkanstöße zur Risikoprävention zu liefern. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

 

Risiken erkennen, Verluste vermeiden

 

Das Wichtigste auf einen Blick

 

Was bedeutet Insolvenzanfechtung?

Die Insolvenzanfechtung ist ein rechtliches Instrument, das es Insolvenzverwaltern erlaubt, Zahlungen oder Vermögensverschiebungen rückwirkend anzufechten. Ziel ist, die Gleichbehandlung aller Gläubiger zu sichern. Wenn ein Schuldner vor der Insolvenz bestimmte Gläubiger bevorzugt behandelt hat, kann dies rückgängig gemacht werden. Für mittelständische Unternehmen ist dieses Risiko besonders heikel, denn selbst jahrealte Zahlungen können betroffen sein.

 

Wann droht Rückzahlung?

Entscheidend ist, ob der Gläubiger bösgläubig war. Das bedeutet: Hatte er Kenntnis von der finanziellen Krise oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners? Je nach Art der Transaktion unterscheidet das Gesetz zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung sowie vorsätzlicher Benachteiligung. Bei „kongruenten“ Zahlungen (z. B. fristgerechte Rechnungsbegleichung) ist die Anfechtung nur möglich, wenn der Gläubiger von der Zahlungsunfähigkeit wusste. Bei „inkongruenten“ Leistungen (z. B. Druckzahlungen) ist die Anfechtung deutlich einfacher. Besonders weit reicht die Vorsatzanfechtung: Sie kann bis zu zehn Jahre zurückreichen, wenn der Gläubiger den Benachteiligungsvorsatz kannte.

 

Woran erkennt man eine drohende Insolvenz?

Typische Hinweise auf eine bevorstehende Insolvenz sind etwa Rückstände bei Steuern und Sozialabgaben, Lieferstopps, Kreditkündigungen oder Teilzahlungen statt kompletter Rechnungsausgleich. Auch die Kommunikation mit dem Kunden ist entscheidend: Wer schriftlich oder mündlich äußert, er habe „Liquiditätsprobleme“ oder „brauche Zahlungsaufschub“, liefert klare Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit.

 

Praxisbeispiele zeigen das Risiko

Ein Kunde bittet um Ratenzahlung. Klingt harmlos, kann aber riskant sein. Seit der Reform 2017 gilt zwar nicht mehr automatisch Ratenzahlung als Beweis für Zahlungsunfähigkeit. Doch sobald klare Hinweise auf finanzielle Engpässe bekannt sind, etwa durch Aussagen des Schuldners, wird aus einer gutgemeinten Vereinbarung schnell ein Anfechtungsfall. Gleiches gilt bei Zahlungsverzögerung nach Mahnung: Kommt die Zahlung nur unter Druck zustande, spricht das für eine inkongruente Leistung.

 

Welche Folgen drohen Unternehmern?

Die größte Gefahr ist der Verlust bereits erhaltener Zahlungen. Diese müssen bei erfolgreicher Anfechtung zurückgezahlt werden. Als Gegenwert gibt es nur eine oft wertlose Insolvenzforderung. Auch die ursprüngliche Leistung (z. B. gelieferte Ware) wird nicht ersetzt. Dazu kommen Verfahrenskosten, Anwaltsgebühren und interne Aufwände, die das Unternehmen zusätzlich belasten. Im schlimmsten Fall bringt eine Anfechtung das eigene Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten.

 

Wie kann man sich absichern?

Erste Strategie: Geschäfte als Bargeschäft abwickeln. Bei sofortigem Leistungsaustausch ist die Anfechtbarkeit stark eingeschränkt. Zweitens: Bonitätsprüfungen und Frühwarnsysteme etablieren. Wer Kunden fortlaufend beobachtet, kann Warnzeichen früher erkennen. Drittens: Sicherheiten vereinbaren, wie Eigentumsvorbehalt oder Bankbürgschaften. Und viertens: Eine Kreditversicherung kann auch das Risiko der Insolvenzanfechtung abdecken.

Kommt es dennoch zu einer Anfechtung, ist schnelles Handeln gefragt: Schriftliche Kommunikation sichern, Rechtsrat einholen und möglichst Vergleichslösung anstreben.

 

Fazit

Die Insolvenzanfechtung stellt für mittelständische Unternehmen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Wer sich auf Zahlungen verlässt, ohne die wirtschaftliche Lage seines Gegenübers zu prüfen, kann später doppelt verlieren: Geld und Ware. Aufmerksamkeit, Dokumentation und Absicherung sind der beste Schutz.

Die IMB GmbH unterstützt Sie hierbei mit über 25 Jahren Erfahrung und bietet mit dem „Digital CFO-Service“ maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Liquiditätsplanung und Liquiditätsprognose.

Bei weiteren betriebswirtschaftlichen Fragen zu Insolvenzanfechtungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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