Insolvenzantragspflicht
30. Januar 2025
Insolvenzantragspflicht und rechtliche Rahmenbedingungen – Pflicht zur Handlungsbereitschaft
Die Weltwirtschaft steht vor erheblichen Herausforderungen: Für 2024 prognostizierte der Internationale Währungsfonds (IWF) ein globales Wachstum von nur 3,2 % (mit einem prognostizierten Wachstum von 0,2% in Deutschland). Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lässt sich für das Jahr 2024 ein Rückgang von 0,2 % beobachten. Die Ursachen sind vielfältig und umfassen geopolitische Spannungen, Inflation sowie Energiekosten und gestörte Lieferketten. Russlands Invasion in die Ukraine, Spannungen im Nahen Osten und Konflikte in Asien – darunter der China-Taiwan-Konflikt – belasten zusätzlich die globale Stabilität, treiben Energiepreise in die Höhe und stören Handelsströme. Hinzu kommen globale Handelskonflikte, die Lieferketten beeinträchtigen und das Wirtschaftswachstum bremsen. Diese geopolitischen Spannungen verstärken die wirtschaftlichen Unsicherheiten und verdeutlichen die Notwendigkeit, Risiken frühzeitig zu identifizieren und gezielt gegen zu steuern.
Unsere vierteilige Beitragsreihe liefert praxisnahe Lösungsansätze, um Unternehmen in der aktuellen Wirtschaftslage gezielt zu unterstützen. In diesem werfen wir einen genaueren Blick auf die rechtlichen Vorgaben der Insolvenzordnung, erklären die Bedeutung der Fortbestehensprognose und geben praktische Tipps, wie Geschäftsführer drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung frühzeitig erkennen und abwenden können. Dabei zeigen wir, wie sie ihre Handlungsspielräume bestmöglich nutzen, um auch in einer unsicheren Wirtschaftslage vorbereitet und handlungsfähig zu bleiben.
Das Wichtigste auf einen Blick
Die wichtigsten Insolvenzgründe laut Insolvenzordnung
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es seine fälligen Rechnungen nicht mehr begleichen kann. Entscheidend ist hierbei eine laufende Analyse der kurzfristigen Verbindlichkeiten und verfügbaren Mittel.
Insolvenzantragspflicht – Frist: Der Insolvenzantrag muss innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden.
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Hierbei ist absehbar, dass das Unternehmen in Zukunft seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Die Prognose erstreckt sich über 24 Monate und basiert auf fundierten Planungen.
Tipp: Ein Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG kann eine Alternative sein.
Überschuldung (§ 19 InsO)
Von Überschuldung spricht man, wenn die Schulden eines Unternehmens die Vermögenswerte übersteigen und keine positive Fortbestehensprognose vorliegt.
Maßnahmen: Eingehende Prüfung der Fortführungsfähigkeit und Erstellung einer integrierten Finanzplanung.
Die Rolle der Fortbestehensprognose
Die Fortbestehensprognose ist ein zentraler Bestandteil, um zu entscheiden, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Sie umfasst zwei Prüfungen:
- Zahlungsfähigkeit: Erstellung einer detaillierten Liquiditätsplanung, die geplante Sanierungsmaßnahmen und externe Finanzhilfen berücksichtigt.
- Vermögensbewertung: Erstellung einer Überschuldungsbilanz auf Basis von Liquidationswerten.
Dokumentationspflicht: Die Prognose muss nachvollziehbar dokumentiert sein und Standards wie IDW S 11 oder IDW S 6 einhalten.
Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer
- Risikomanagement etablieren:
- Regelmäßige Überprüfung von Finanzkennzahlen wie Liquidität und Cashflow.
- Einsatz digitaler Tools für Echtzeit-Analysen.
- Proaktive Kommunikation:
- Frühzeitige Verhandlungen mit Gläubigern und transparente Informationen an Stakeholder.
- Vertrauen in die Sanierungsfähigkeit schaffen.
- Professionelle Beratung:
- Unterstützung durch Fachanwälte und Wirtschaftsberater.
- Erstellung eines unabhängigen Sanierungsgutachtens, um Gläubiger zu überzeugen.
- Sofortmaßnahmen umsetzen:
- Nutzung von Factoring oder Sale-and-Lease-Back zur kurzfristigen Liquiditätssteigerung.
- Striktes Kostenmanagement und Senkung operativer Kosten.
Rechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
- Haftung der Geschäftsleitung:
Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können persönliche Haftungsansprüche auslösen. - Strafrechtliche Risiken:
Insolvenzverschleppung wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.
Fehlende Dokumentation kann erhebliche rechtliche Nachteile mit sich bringen.
Fazit
Die Insolvenzantragspflicht ist mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Durch klare Prozesse, proaktives Handeln und den Einsatz professioneller Expertise können Geschäftsführer Risiken effektiv steuern und die Grundlage für eine stabile Zukunft ihres Unternehmens schaffen. Mit über 25 Jahren Erfahrung steht die IMB GmbH Ihnen zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Herausforderungen zu entwickeln.