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Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

30. November 2021

Die E-Mobilität schreitet weiter voran: Um den Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur auch für Unternehmen attraktiver zu gestalten, bietet die KfW ab sofort die Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Hier die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

Was wird gefördert?

  • Der Kauf einer Ladestation (bis zu 22 kW Ladeleistung),
  • die  dabei anfallenden Einbau- und Installationsarbeiten sowie
  • Energie-Managementsysteme für die Steuerung der Stationen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger. Darüber hinaus ist wichtig, dass der Zuschuss beantragt wird, bevor die Bestellung der Ladestationen erfolgt. Die Durchführung des Investitionsvorhabens sollte erst nach dem Erhalt einer Antragsbestätigung der KfW erfolgen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, Einzelunternehmer und freiberuflich Tätige,
  • kommunale Unternehmen,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnützige Organisationen (inkl. Kirchen).

In welcher Höhe wird gefördert?

  • Für einen Ladepunkt gilt ein pauschaler Zuschuss von 900,00 € ,sofern die Gesamtkosten bei mindestens 1.285,71 € oder mehr liegen.
  • Hat eine Ladestation mehrere Ladepunkte, wird der Zuschuss je nach Anzahl und Gesamtkosten gestaffelt.
  • Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000,00 €

Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für die direkte Beantragung des Zuschusses kommen Sie hier zum KfW-Zuschussportal.

Wenn Sie sonstige Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen benötigen, unterstützen wir Sie gerne!

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