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Ad-Hoc Meldung: Verlängerter Teil-Lockdown und verschärfte Corona-Regeln

27. November 2020

Die Maßnahmen des Teil-Lockdowns im November haben leider nicht zu der erhofften Verringerung der Infektionszahlen mit dem Covid-19-Virus geführt. Lag die Zahl der ermittelten Neuinfektionen zum Ende Oktober noch bei 18.681, so liegt diese zum 26. November 2020 bei 22.268.

In Anbetracht dieser durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember 2020 sowie eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen. In den Weihnachtstagen sowie rund um den Jahreswechsel sollen dagegen Sonderregelungen gelten.

Eine Verschärfung der Maßnahmen ist insbesondere im Bereich des Einzelhandels vorgesehen:

  • Geschäfte bei einer Verkaufsfläche von 800 m² oder weniger dürfen wie bisher auf 10 m² Fläche eine Person eintreten lassen;
  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² dürfen dagegen ab 01.12.2020 nur noch eine Person pro 20 m² Einlass gewähren.

Wie die Umsetzung dieser Maßnahmen vor dem Hintergrund der Adventszeit aussehen wird bleibt abzuwarten. Weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen betreffen auch private Zusammenkünfte mehrerer Haushalte:

  • Private Zusammenkünfte mit Freunden oder Verwandten sind auf höchstens fünf Personen aus dem eigenen sowie einen weiteren Haushalt beschränkt. Hierbei ist anzumerken, dass Kinder unter 14 Jahren bei dieser Rechnung nicht einzubeziehen sind.
  • Zwischen den Weihnachtstagen und rund um Neujahr sind dagegen Treffen mit bis zu zehn Personen ohne Beschränkung der Haushaltszahl erlaubt.

Die benannten Sonderregelungen zwischen Weihnachten und Neujahr gelten jedoch nur bis zum 1. Januar 2021. Ob eine weitere Verlängerung der Corona-Regeln in Kraft treten wird, bleibt zunächst noch offen.

Darüber hinaus bleibt den Bundesländern angesichts des regionalen und lokalen Infektionsgeschehens vorbehalten, wie mit folgenden Herausforderungen umgegangen wird:

  • Das Feuerwerk an Silvester wird zwar grundsätzlich nicht verboten sein, jedoch soll Pyrotechnik an belebten Plätzen und Straßen vermieden werden, um so Gruppenbildungen zu verhindern. Dieses ist individuell auf Länder-, Kreis- und städtischer Ebene zu entscheiden.
  • Schulen werden vorerst ebenfalls offen bleiben. Sollte es jedoch in einer Region zu mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern kommen, werden weitergehende Maßnahmen erfolgen. Denkbar wäre hierbei ein Wechsel zwischen Präsenz- und Digitalunterricht. Diese Entscheidung obliegt jedoch ebenfalls den jeweiligen Ländern.

Es wird sich zeigen, ob die Verschärfung der Maßnahmen nun zum gewünschten Erfolg führen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

Kontaktbeschränkungen

Einzelne Beschlüsse

Infektionszahlen


Um den bitteren Beigeschmack dieser Meldung ein wenig abzumildern bleibt abschließend zu sagen, dass die Advents- und Weihnachtszeit in Corona-Zeiten zwar für jeden Einzelnen noch mehr Entbehrungen bedeutet, jedoch auch gleichzeitig die Gelegenheit bietet, sich vermehrt auf den engsten Familienkreis zu konzentrieren.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine schöne Adventszeit und vor allem besinnliche Weihnachten und bleiben Sie gesund!

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