Aktuelles

Ad-Hoc Meldung: Maskenpflicht am Arbeitsplatz

20. Oktober 2020

Das Institut für Mittelstandsberatung informiert:

Im Verlauf dieser ersten beiden Wochentage sind fortlaufend weitere Landkreise in ganz Nord-Deutschland auf die Liste derer gerutscht, welche die kritischen Corona-Werte überschritten haben.

So liegt in ganz Niedersachsen der Inzidenzwert mittlerweile bei 35,1 und damit über der ersten kritischen Grenze von 35. Das teilte das Land am Montag bereits mit. Zudem sind demnach in der Region Hannover in den vergangenen sieben Tagen 36,5 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert worden. Auch hier ist damit der erste kritische Wert überschritten worden.

Als Konsequenz hat die Region Hannover heute mit den Bürgermeistern der Kommunen neue Maßnahmen im Hinblick auf den Infektionsschutz beschlossen. Diese Maßnahmen beinhalten vor allem eine Ausweitung der Maskenpflicht:

  • Auf den Verkehrsflächen innerhalb der Gebäude (wie beispielsweise Flure und sonstige Treffpunkte) aller Unternehmen sowie aller öffentlichen Einrichtungen gilt ab sofort eine verbindliche Maskenpflicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass sowohl in Schulen als auch in Kindertagesstätten die eigenen jeweiligen Hygienekonzepte gelten.
  • Verbot der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei privaten Zusammenkünften sowie Feiern innerhalb privater Räumlichkeiten beträgt die maximal zugelassene Personenanzahl 25 (unter Wahrung des Abstandsgebots).
  • Privatzusammenkünfte innerhalb gastronomischer Betriebe sind (unter Wahrung des Abstandsgebots) aktuell noch auf 50 Personen begrenzt.
  • Insbesondere gastronomische Unternehmen werden verstärkt auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen hin kontrolliert.

Darüber hinaus wird seitens der Region Hannover an die Bevölkerung appelliert, auch im öffentlichen Raum eine Alltagsmaske zu tragen. Sollte in den nächsten Tagen der Inzidenzwert auf über 50 steigen, so sind weitere Maßnahmen zu erwarten:

  • Eine allgemeine Maskenpflicht innerhalb öffentlicher Räume ist momentan noch in Prüfung.
  • In Gaststätten oder in der Gastronomie dürfen maximal 25 Personen feiern oder zusammenkommen.
  • Unter freien Himmel (im Garten etc.) sowie zu Hause und in privaten Räumlichkeiten (Vereinsheim, Gemeinschaftsräumen) dürfen maximal 10 Personen feiern oder zusammenkommen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

NDR Nachrichten Corona Inzidenz

Niedersachsen Coronavirus

Monat