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Ad-Hoc Meldung: Förderung für die Digitalisierung des Mittelstandes

20. Oktober 2020

Die Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potentials der Digitalisierung wird ab jetzt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt! Dieses erfolgt mit dem Förderprogramm: „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Geboten werden hierbei finanzielle Zuschüsse für Investitionen in mehr digitale Technologien sowie in die Qualifizierung von Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen zu „Digital Jetzt“ im Überblick:

Wer kann die Förderung beantragen?

Mittelständische Unternehmen

  • aller Branchen einschließlich freie Berufe sowie Handwerksbetriebe
  • mit drei bis 499 Beschäftigten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Unternehmen muss einen Digitalisierungsplan darlegen, welcher

  • das Digitalisierungsvorhaben beschreibt,
  • die Qualifikationsmaßnahmen nach Anzahl und Art erläutert,
  • über den aktuellen Digitalisierungsstand des Unternehmens sowie die zukünftig zu erreichenden Ziele informiert,
  • Aufschluss darüber gibt, wie innerhalb des Unternehmens die Organisationseffizienz gesteigert wird, wie neue Geschäftsfelder erschlossen oder ein neues Geschäftsmodell entwickelt wird.

Weiterhin:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in welcher die besagte Investition erfolgt.
  • Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Investitionsvorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung muss das Vorhaben umgesetzt werden.
  • Die Verwendung der Fördermittel muss durch das Unternehmen nachweisbar sein.

Auf der Internetseite des BMWi befindet sich seit dem 07. September 2020 das Tool zur Antragsstellung. Bis einschließlich des Jahres 2023 ist ein Antrag auf Förderung zu stellen.

Weitere Informationen sowie das Antragstool selbst finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU

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