Aktuelles

Ad-Hoc Meldung: Referentenentwurf des BMJV vom 19.09.2020 zur Entwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

28. September 2020

Ein wesentlicher Kernbereich dieser Gesetzgebungsinitiative bezieht sich auf die Einführung des präventiven Restrukturierungsrahmens. Besonders vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und deren nachlaufenden, erwarteten Auswirkungen ist die Einführung dieser neuen Möglichkeiten von hoher Bedeutung.

Die besondere politische Priorität dieses Ansatzes wird daran deutlich, dass dieses Projekt in jüngster Zeit massiv vorangebracht wurde, denn die rechtlichen Veränderungen sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. So sind nun bis zum Anfang Oktober Stellungnahmen zum Referentenentwurf gewünscht, die ggfs. zu Änderungen des bisherigen Papiers führen werden.

Das wesentliche Ziel der Restrukturierungsrichtlinie ist, dass in sich funktionierende Geschäftsmodelle die Möglichkeit bekommen, sich außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren. 

Nachfolgend sind einige beispielhafte Unterschiede zum regulären Verfahren aufgeführt:

  • Eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Unternehmer ist ausreichend.
  • Es müssen nicht alle Gläubiger in das Verfahren mit einbezogen werden und
  • das Vorhaben ist in einem vertraulichen, nicht öffentlichen Rahmen umsetzbar.

Eine wichtige Rolle wird dem sogenannten Restrukturierungsbeauftragten zukommen, da dieser eine für alle Beteiligten umsetzungsfähige Fortführungslösung entwickeln und umsetzen soll. Dieses erfordert ein umfangreiches sanierungsspezifisches Fachwissen sowie hohe kommunikative Fähigkeiten.
 
Ausführliche Informationen sowie den benannten Referentenentwurf erhalten Sie unter dem folgenden Link:

www.gmjv.de/Insolvenzrecht

In nächster Zeit erwarten wir weitere Änderungen bzw. Konkretisierungen, über die wir Sie auf dem Laufenden halten werden.

Monat