Aktuelles

Ad-Hoc Meldung: Förderprogramm der NBank „Neustart Niedersachsen Innovation“

25. September 2020

 

Zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gibt es jetzt das Corona-Sonderprogramm der NBank.

Gefördert werden Innovationsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bei denen ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens erhöhen.

Darüber hinaus werden folgende Kosten gefördert:

  • Personalausgaben, welche mindestens 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben entsprechen,
  • Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleistungen etc.),
  • anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und
  • sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten, Messen etc.).

Voraussetzung für die Förderung ist ein Nachweis über einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2019. Weiterhin muss die Betriebsstätte des jeweiligen Unternehmens seinen Sitz in Niedersachsen haben (wo auch das Vorhaben durchgeführt wird) und vor dem 01.03.2020 gegründet worden sein.

Die Förderhöhen betragen 60 % der förderfähigen Ausgaben bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Bei Unternehmen der Automobilindustrie beträgt der Zuschuss 75 %, maximal jedoch T € 800.

Mit Antragstellung ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bis zu einer Fördersumme von 250.000 € möglich.

Die Antragsstellung ist seit dem 23.09.2020 möglich und muss bis spätestens 30.11.2020 durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Link:

www.nbank.de/Innovation

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