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Ad-Hoc Meldung: Trotzt der Mittelstand der Pleitewelle?

21. September 2020

Das Institut für Mittelstandsberatung informiert:

In Folge der Corona-Pandemie sind innerhalb vieler Unternehmen, insbesondere bei Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, der Touristik sowie der Hotellerie und Gastronomie, sowohl Umsätze als auch Gewinne stark eingebrochen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Betriebe innerhalb des laufenden Geschäftsjahres 2020 rote Zahlen schreiben werden.
 
Im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung in 2020 und 2021 kommen verschiedene Institutionen zu unterschiedlichen Einschätzungen.
 
So sind laut Angaben des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes insbesondere die mittelständischen Unternehmensbilanzen noch sehr robust. Hier sei im Durchschnitt eine Eigenkapitalquote von etwa 39% zu beobachten, so dass die Mehrheit der Unternehmen weder von Überschuldung bedroht noch auf Basis der internen Auswertungen durch mangelnde Liquidität gekennzeichnet sei. Lediglich ein zweites Krisenjahr könnte für die mittelständischen Unternehmen problematisch werden, da im Vergleich zur Weltfinanzkrise im Jahr 2008 die gesamte Breite der Wirtschaft betroffen wäre.
 
Diese Einschätzung verdeutlicht der im Handelsblatt erschienene Artikel:

www.handelsblatt.com
 
In Ergänzung zu der zitierten Veröffentlichung ist jedoch anzumerken, dass sich Unternehmen, die nicht über eine entsprechende Eigenkapitalquote verfügen, tatsächlich in einem sehr bedrohlichen Umfeld bewegen. Denn entsprechende finanzielle Reserven sind damit in aller Regel nicht vorhanden und können folglich auch nicht zur Bewältigung der Krise genutzt werden. Hier gilt es individuelle Lösungsstrategien zu entwickeln, um in den nächsten Monaten stabil agieren zu können.
 
Dieser Position gegenüber stehen die Einschätzungen insbesondere der Kreditversicherer, Auskunfteien und Insolvenzverwalter, die für das letzte Quartal 2020 und den Beginn des Jahres 2021 einen deutlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen erwarten. Dabei wird insbesondere auf den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit abgestellt, da in der Vergangenheit bei etwa 95% aller Insolvenzanträge genau aus diesem Grund ein Antrag gestellt wurde. Die für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit zum 30.09.2020 auslaufende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht würde dieses nach Einschätzung der benannten Marktteilnehmer noch weiter unterstreichen.
 
Einen Überblick hierzu gibt unsere Ad-Hoc-Meldung vom 01.09.2020.
 
Kommt nun also tatsächlich eine Insolvenzwelle in diesem Herbst oder gelingt es dem deutschen Mittelstand aus dieser Situation „mit einem blauen Auge“ heraus zu kommen? Die Bundesregierung wird sicherlich alles tun, um die Folgen der Pandemie für die deutsche Wirtschaft weiterhin zu mildern. Im kommenden Jahr 2021 sind Wahlen – kein Politiker wird sich mit vielen Insolvenzen und großer Arbeitslosigkeit konfrontiert sehen wollen.
 
Die Insolvenzen von Unternehmen können jedoch nach unserer Einschätzung in diesem Herbst auch bei der momentan eintretenden wirtschaftlichen Erholung und der zahlreichen Förderprogramme und Liquiditätshilfen zunehmen. Die derzeitige Lage ist für die Masse an kleinen Unternehmen viel gefährlicher als zur Zeit der Weltfinanzkrise in 2008, da eben große Teile der gesamten Wirtschaft hart getroffen sind. Dabei wird es vielleicht gelingen, größere Unternehmen im Rahmen einer Eigenverwaltung, und damit noch vor dem akuten Insolvenzeintritt, zu sanieren. Eine Insolvenzwelle wird jedoch für eine Vielzahl kleinerer mittelständischer Betriebe unvermeidbar sein und es ist davon auszugehen, dass diese auf Basis der jetzigen Gesetzeslage spätestens zum 01.01.2021 ihre volle Kraft entfalten wird.
 
Wir halten Sie auch weiterhin auf dem Laufenden.

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