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Ad-Hoc Meldung: Weitere (teilweise) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht & erwartete Auswirkungen

1. September 2020

Vergangene Woche veröffentlichte die Bundesregierung weitere Beschlüsse zur Bewältigung der negativen wirtschaftlichen Folgen durch die Covid-19-Pandemie. Dieses Maßnahmenpaket enthält u.a. auch die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31.12.2020. Demzufolge müssen zahlungsunfähige, haftungsbeschränkte Gesellschaften ab dem 01.10.2020 wieder einen Insolvenzantrag stellen. Für Unternehmen ohne Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit im Zeitraum bis Ende September 2020 gilt sogar die besondere Situation einer sofortigen Insolvenzantragspflicht, da die Aussetzung der Antragspflicht nach § 1 Satz 2 Alt. 2 COVInsAG für diese Fälle nicht greift!

Mit den getroffenen Beschlüssen verzichtet die große Koalition auf eine mögliche vollständige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.03.2021. Die Debatte über die Insolvenzantragsaussetzung geht somit weiter. Befürworter der Aussetzung betonen, dass ein längerer Aussetzungszeitraum den von der Krise stark betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Erarbeitung von Sanierungskonzepten gegeben hätte. Dagegen bezeichnen Kritiker die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht indirekt als Insolvenzverschleppung und vor allem als starke Benachteiligung der Gläubiger der insolventen Unternehmen.

Eine durch die Statista GmbH sowie Euler Hermes aufgestellte Prognose der weltweiten Unternehmensinsolvenzen für das kommende Jahr 2021 ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:

Im Vergleich zu den anderen Nationen, insbesondere der USA, dürfte Deutschland mit prognostizierten 12% mehr Unternehmensinsolvenzen als im Jahr 2019 noch vergleichsweise gut davonkommen. Dennoch wird eine Insolvenzwelle wohl unvermeidbar sein und es ist davon auszugehen, dass diese auf Basis der jetzigen Gesetzeslage spätestens zum 01.01.2021 ihre volle Kraft entfalten wird.

Wir halten Sie auch weiterhin auf dem Laufenden und wünschen Ihnen alles Gute.

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