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Ad-Hoc Meldung: Verlängerung des Kurzarbeitergeldes & Corona-Überbrückungshilfen

28. August 2020

Die große Koalition hat sich zur Mitte dieser Woche auf ein Gesamtpaket zur Verlängerung der wesentlichen Corona-Maßnahmen geeinigt. Zentrale Punkte sind hierbei das Kurzarbeitergeld sowie die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Details:
 

  • Das Kurzarbeitergeld wurde von den ursprünglichen 12 Monaten auf 24 Monate Bezugsdauer erweitert. Diese Bezugsdauer gilt für Betriebe, welche bis zum 31.12.2020 bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Diese kann dann bis maximal zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Darüber hinaus werden Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.06.2021 vollständig und ab dem 01.07.2021 bis 31.12.2021 noch zu 50% erstattet. Auch während des zweiten Halbjahrs 2021 ist eine Erstattung von 100% der Sozialabgaben möglich, sofern eine Qualifizierung der betroffenen Mitarbeiter während der Kurzarbeit erfolgt.
  • Die bislang bis Ende August 2020 befristeten Überbrückungshilfen zur Finanzierung fixer Betriebskosten bis zu T € 150, werden bis zum Ende diesen Jahres verlängert. Hierbei ist anzumerken, dass von dem ursprünglich vom Bund zur Verfügung gestellten Rahmen über Mrd. € 25 bis jetzt lediglich Mio. € 700 in Anspruch genommen wurden. Dieses steht nach Einschätzung der großen Koalition vor allem mit den neu gestalteten Antragswegen im Zusammenhang.

 
Die nun verabschiedete Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen bis Ende 2021 sichert vor allem Arbeitsplätze und schafft für die Beschäftigten und Unternehmen gleichermaßen wertvolle Planungssicherheit. Mit der Ermöglichung einer vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 und einer anschließenden hälftigen Erstattung wird vor allem für die mittelständischen Unternehmen und Branchen, die erst zeitverzögert von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, ein disruptiver Bruch vermieden.
 
Auch die verlängerte Antragsstellung für die Überbrückungshilfen gibt insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihren Steuerberatern die notwendigen Antragsunterlagen und Informationen transparent und vollumfänglich vorzubereiten und so mögliche spätere Rückforderungen zu vermeiden.
 
Wir halten Sie auch weiterhin auf dem Laufenden und wünschen Ihnen alles Gute.

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